| Aktuelle Gerichtsurteile
Leistungen der Lernförderung für Bedürftige können Regelschulabschluss ermöglichen. Versetzung in die jeweils nächste Klassenstufe und perspektivischer Schulabschluss bei Bewilligung von Nachhilfe wahrscheinlich.
Kind mit Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte hat erheblichen Pflegemehrbedarf.SG Osnabrück bejaht Pflegeleistungen durch Pflegeversicherung.
26. Dezember 2014, Sozialrichter Borchert über Hartz-IV-Gesetze. |
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